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IMPRESSUM

MARKUS KERN & CO
ERDBAU UND TRANSPORT GMBH
INDUSTRIEZENTRUM STRAß 2

8472 OBERSCHWARZA

TELEFON: +43 3472 8112
E-MAIL ADRESSE: MARKUS@KERN-GRUPPE.AT

Geschäftsführung/Juristische Person: Markus Kern

UID-Nr.: ATU68569916
FN: 413872 k
DVR: 4011851

Dienstgebernummer: 201950446
Firmenbuchgericht: Landesgericht für ZRS Graz
Gerichtsstand: ausschließlich Leibnitz
Zugehörigkeit: Österreichische Wirtschaftskammer Steiermark

INHALT DES ONLINE ANGEBOTES

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

VERWEISE UND LINKS

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

URHEBER- UND KENNZEICHENRECHT

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

RECHTSWIRKSAMKEIT DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

§ 1 – GELTUNGSBEREICH

Nachstehende Leistungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller mit meinem Unternehmen abgeschlossenen Verträge, und zwar auch dann, wenn ich mich - im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung - bei späteren Vertragen nicht ausdrücklich auf sich berufe. Der Kunde anerkennt die vorliegenden allgemeinen Bedingungen als für ihn verbindlich. Ist der Kunde mit den allgemeinen Bedingungen nicht einverstanden, so hat er mir sofort davon schriftlich Mitteilung zu machen. Diese Mitteilung gilt als Antrag auf Aufhebung der getroffenen Vereinbarung. Und auf Rückberufung meiner Dienstnehmer, sämtlicher Lieferungen und Leistungen. Etwaige Abweichungen von diesen Bedingungen haben nur Wirksamkeit, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden. Diese Preis- und Lieferbedingungen gelten auch, falls der Käufer eigene Kauf- oder Abnahmebedingungen hat. Die Gültigkeit dieser Kauf- oder Abnahmebedingung wird hiermit ausdrücklich aufgeschlossen.

§ 2 - GEGENSTAND DER LEISTUNG

Meine Firma stellt die erforderlichen Geräte, Materialien und Maschinen zur Verfügung und erbringt die angebotenen in Auftrag gegebenen Arbeits- und Transportleistungen gemäß den von mir vorgegebenen Tarifen bzw. Anboten. Meine Angebote sind freibleibend.

§ 3 – VERTRAGSABSCHLUSS

Ein Auftrag gilt erst dann von mir als angenommen, wenn entweder die schriftliche Auftragsbestätigung von mir vorliegt oder die bedungene Leistung von mir tatsächlich erbracht wird. Die Auftragsannahme und somit Auftragsbestätigung erfolgt - auch die Vorauszahlung - unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der technischen Durchführbarkeit des Auftrages sowie meiner Liefermöglichkeiten, Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenpflichtig und unverbindlich, es sei denn der im Kostenvoranschlag enthaltene Vertragsumfang wird tatsächlich ausgeführt. In diesem Fall entfällt die Kostenpflicht. Meine Kostenvoranschläge werde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt für deren Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

§ 4 - LIEFERUNG UND BERECHNUNG

Der Materialverkauf erfolgt nach Gewicht, wobei di Abwaage auf den amtlich geeichten Waagen der Werke maßgeblich ist. Die Verlademengen und Beladegewichte sind durch den zur Übernahme bevollmächtigten Fahrzeugführer zu überprüfen und auf dem Lieferschein durch Unterschrift zu bestätigen. Mangels schriftliche Bestellung (Bestellschein, Ausfolgeschein) durch den Abnehmer, werden den mündliche Abgaben des zur Abholung von Material beauftragten Fahrzeugführers dem Liefervorgan zugrunde gelegt. Erhöhen sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Leistungen die Rohstoff-, Energie- oder Lohnkosten, so bin ich berechtigt, eine dieser Erhöhung entsprechend Anpassung des vereinbarten Preises zu verlangen. Kostenvoranschläge stellen lediglich eine überschlagsmäßige Leistungsbeschreibung dar. Verrechnet werden immer die tatsächlich erbrachten Leistungen und Lieferungen. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Zusatzaufträge. Mit Unterfertigung des Lieferscheins durch den Auftraggeber akzeptiert dieser vorbehaltslos den Umfang der erbrachten Leistungen.

§ 5 – GEWÄHRLEISTUNG

Der Materialverkauf erfolgt nach Gewicht, wobei di Abwaage auf den amtlich geeichten Waagen der Werke maßgeblich ist. Die Verlademengen und Beladegewichte sind durch den zur Übernahme bevollmächtigten Fahrzeugführer zu überprüfen und auf dem Lieferschein durch Unterschrift zu bestätigen. Mangels schriftliche Bestellung (Bestellschein, Ausfolgeschein) durch den Abnehmer, werden den mündliche Abgaben des zur Abholung von Material beauftragten Fahrzeugführers dem Liefervorgan zugrunde gelegt. Erhöhen sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Leistungen die Rohstoff-, Energie- oder Lohnkosten, so bin ich berechtigt, eine dieser Erhöhung entsprechend Anpassung des vereinbarten Preises zu verlangen. Kostenvoranschläge stellen lediglich eine überschlagsmäßige Leistungsbeschreibung dar. Verrechnet werden immer die tatsächlich erbrachten Leistungen und Lieferungen. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Zusatzaufträge. Mit Unterfertigung des Lieferscheins durch den Auftraggeber akzeptiert dieser vorbehaltslos den Umfang der erbrachten Leistungen.

§ 6 - RÜCKTRITT VOM VERTRAG BEI LEISTUNGSVERZUG

Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn er zuvor schriftlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist (zumindest 14 Tage) seinen Rücktritt erklärt hat. Bei Rücktritt vom Vertrag hafte ich nur für jenen Schaden, welchen ich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habe. Fälle höhere Gewalt entheben mich für ihre Dauer von der Lieferpflicht. Gleichzuhalten mit höherer Gewalt sind insbesondere alle unvorhergesehenen, von meinem Willen unabhängigen Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeiten, wie Betriebsstörungen aller Art, Kraftstoffmangel und behördliche Maßnahmen sowie Streiks oder Aussperrungen in meinem oder in einem für mich arbeitenden Betriebe. Dauern diese Hindernisse mehr als vier Wochen, so ist jeder Teil berechtigt, dem anderen Teil den anspruchslosen Rücktritt vom Geschäft bzw. Von dem nichterfüllten Teil des Vertrages zu erklären.

§ 7 - PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, freibleibend ab Werk und als Barzahlungspreise, Rechnungen sind sofort fällig und bei Abholung bzw. Lieferung bar zu bezahlen. Im Falle der Vereinbarung, dass die Rechnung über den Leistungsumfang postalisch übermittelt wird, ist diese dann sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Etwaige Preiserhöhungen werden auf Anfrage mitgeteilt, sofern diesbezügliche Informationen zum Anfragezeitpunkt bekannt sind. Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen, mindestens jedoch Zinsen in der Höhen von 12 % p.A. vereinbart. Zahlungsverzug berechtigt mich, im Falle einer Sondervereinbarung sofort den jeweils gültigen Listenbarzahlungspreis zu verrechnen. Jeglicher Zahlungsverzug berechtigt mich im Falle einer Sondervereinbarung sofort den jeweils gültigen Listenbarzahlungspreis zu verrechnen und sämtliche Forderungen aus dieser Geschäftsbeziehung fällig zu stellen. Dies gilt auch bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder begründeten Zweifeln an seiner Kreditwürdigkeit. Aufrechnung von Förderungen des Käufer gegen meine Forderungen, aus welchem Titel immer, ist ausgeschlossen. Bei Bestellung durch Personenmehrheit oder Personengesellschaft haften die Besteller bzw. die Gesellschafter zur ungeteilten Hand. Alle Rabattgewährungen und sonstige Preisnachlässe von Listenpreisen erfolgen unter der Voraussetzung, das alle finanziellen Verpflichtungen des Käufers während der folgenden drei Jahre eingehalten werden. Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens habe ich das Recht, allfällig gewährte Preisnachlässe bis zur Höhe meines vermutlichen Ausfalls nachzufordern.

§ 8 - SICHERUNGSRECHTE

Im Falle einer Sondervereinbarung - durch welche eine Barzahlung abgedungen wurde - bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum und darf die gelieferte Ware nur mit meiner schriftlichen Zustimmung und gleichzeitiger Überbringung des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes auf den Käufer meines Käufers weiterveräußert werden. Der Käufer hat die von mir gelieferten Waren mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für mich zu verwahren. Es ist jedoch berechtigt, die Waren im üblichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu verbinden, zu vermischen und/ oder weiter zu veräußern. Der Käufer tritt bereits jetzt - ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserklärung bedarf - ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer entstehenden Ansprüche zur Tilgung aller meiner Forderungen mit allen Nebenrechten an mich ab, und zwar in der Höhe des Wertes meiner Lieferung. Dies gilt entsprechend bei Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung. Werden meine Waren oder die daraus hergestellten Sachen wesentliche Bestandteile des Grundstückes eines Dritten, so tritt der Käufer schon jetzt seine dafür erworbenen Forderungen, die auch seine übrigen Leistungen decken können, mit allen Nebenrechten an mich ab, und zwar bis zur Höhe des Wertes meiner Leistung. Der Käufer verpflichtet sich, sofort und für mich nachweislich seine Schuldner von der erfolgten Abtretung zu verständigen und die zur Geltendmachung meiner Rechte gegen seine Schuldner erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazu notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Käufer bei sonstiger Haftung mir gegenüber verpflichtet, mein Eigentumsrecht geltend zu machen und mich unverzüglich zu verständigen. Bei Lieferung in laufender Rechnung dient  der Eigentumsvorbehalt als Sicherung meiner Saldoforderung. Der Käufe verpflichtet sich, ihm allenfalls von mir zur Verfügung gestellte Geräte pfleglich und gemäß der Bedienungsanleitung zu behandeln und zu betreiben. Für alle Beschädigungen dieser Geräte haftet er ohne Rücksicht darauf, von wem immer diese Beschädigungen zugefügt wurden. Weiters verpflichtet sich der Käufer, mich im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte auf ein zur Verfügung gestelltes Gerät hiervon unverzüglich zu verständigen und dieses bereitzustelle und an mich herauszugeben. Ich bin aber auch berechtigt, die im Gerät befindlichen Materialien am ursprünglichen Aufstellungsort dem Käufer zurückzulassen, wobei ich mich verpflichte, mit der nach der notwendigen Schnelligkeit möglichen Schonung der Interessen des Käufers hinsichtlich der Ablagerung dieser Materialien vorzugehen. Der Käufer haftet mir unabhängig vom etwaigen Verschulden für alle Unkosten und Spesen aus derartigen Maßnahmen.

§ 9 - PRODUKTHAFTUNG

Der Käufer verpflichtet sich, mich hinsichtlich aller sich aus allfälliger Produkthaftpflicht ergebender Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten. Hiervon bleiben Ersatzansprüche für Schäden, die der Käufer selbst aufgrund eines Produktfehlers erleidet, unberührt, wobe die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler gegenüber dem Käufer für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen jedoch ausgeschlossen wird. Für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt der Ausschluss der Haftung für Sachschäden als vereinbart. Der Käufer verpflichtet sich, im Fall der Weitergabe meiner Produkte seinem Kunden sämtliche von mir beigestellten Verarbeitungsrichtlinien, Warnhinweise, Gebrauchsanleitungen sowie allfällige zusätzliche Informationen weiterzugeben.

§ 10 - ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Im Sinne §104 JN gilt für Streitigkeiten aus meinen Verträgen die ausschließliche Zuständigkeit des für Leibnitz sachlich zuständigen Gerichts als vereinbart.

§ 11 - ANZUWENDENDES RECHT

Auf sämtliche Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.

§ 12 – WIRKSAMKEIT

Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen aus welchen Gründen auch immer unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Punkte nicht berührt. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen sind durch eine zulässige, dem Sinne der Geschäfts- und Lieferbedingungen am nächsten kommenden Bestimmung zu ersetzen.

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